Doppelte Haushaltsführung
Doppelte Haushaltsführung In einem Musterprozess mit dem Az. VI R 30/21 wird der BFH darüber entscheiden, ob eine evtl. zu zahlende Zweitwohnungsteuer für eine beruflich veranlasste Zweitwohnung im Rahmen des Höchstbetrags von 1.000 € monatlich erfasst wird oder zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden kann (vgl. 'steuertip' 10/22). Hinweis: Diese Problematik betrifft nur ledige Steuerzahler, da nach der Rechtsprechung des BVerfG Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben, nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden dürfen.
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