Ukraine

Ukraine Angesichts des Kriegs helfen Bürger und Unternehmen den hier ankommenden Flüchtlingen. Zudem gibt es viele Unterstützungsleistungen in das Krisengebiet. Zur steuerlichen Entlastung von Hilfsmaßnahmen im Zeitraum vom 24.2. bis zum 31.12.2022 äußert sich aktuell das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 17.3.2022 (Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :013 st 120522). Dort geht es z. B. um einen vereinfachten Spendennachweis die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen sowie Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen.