Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld Wie bereits in unserer Beilage zu 'steuertip' 10/22 ('arbeitgeber intern') berichtet, hat die Bundesregierung Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld verlängert. Am Freitag der vergangenen Woche hat auch der Bundesrat dem 'Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen' zugestimmt (Bundesrats-Drucksache 68/22 st 110522). Das Gesetz wird nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.