Haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Haushaltsnahe Handwerkerleistungen Lange Zeit war strittig, ob Sie für Beiträge zur Erschließung einer öffentlichen Straße den Steuerabzug nach § 35a EStG beanspruchen können. Leider hat dies der BFH in zwei Urteilen (Az. VI R 18/16 und VI R 50/17) abgelehnt. Hierüber berichteten wir in 'steuertip' 26/18 und 41/21. Was die laufenden Einspruchsverfahren sowie Anträge auf Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung betrifft, macht es sich die Finanzverwaltung nun einfach: Per Allgemeinverfügung vom 28.2.2022 ( st 090522) werden diese zurückgewiesen. Hiergegen ist kein Einspruch, sondern nur eine Klage möglich.