Energetische Sanierung: Arbeitshilfen für Ihre Steuererklärung 2021

Eine kleine Verbesserung hat es bei der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gemäß § 35c EStG gegeben: Ausdrücklich werden ab 2021 auch Aufwendungen für den Ersatz oder den erstmaligen Einbau…