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Datenschutz Ein Insolvenzverwalter hat auf der Grundlage des Rechts der Informationsfreiheit gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse eines Insolvenzschuldners. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag der vergangenen Woche in einem Urteil mit dem Az. 10 C 4.20 entschieden. Begründung: Das Auskunftsrecht besteht deswegen nicht, weil die novellierte Abgabenordnung solche Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung über zivilrechtliche Ansprüche in Übereinstimmung mit der DS-GVO ausschließt. Beachten Sie: Der vollständige Wortlaut dieser Entscheidung liegt noch nicht vor, sondern lediglich eine Pressemitteilung ( st 090622).
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