Corona
Corona Bereits 2020 und 2021 konnten freiwillige Helfer in den Impf- und Testzentren von der Übungsleiter- bzw. der Ehrenamtspauschale profitieren (vgl. 'steuertip' 08/21). Wichtig: Laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg ( st 080422) haben die Finanzministerien der Länder sowie das BMF beschlossen, diese Erleichterungen auch für das Jahr 2022 zu gewähren. Somit gilt: Wer direkt an der Impfung beteiligt ist – also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst – profitiert von der Übungsleiterpauschale in Höhe von 3.000 €. Wer sich in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren engagiert, kann die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € beanspruchen.
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