Betriebliche Kfz

Betriebliche Kfz Veräußern Sie ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug, das teilweise auch privat genutzt wurde, unterliegt der gesamte Gewinn der laufenden Besteuerung. Laut einem Urteil des BFH (Az. VIII R 9/18, vgl. 'steuertip' 45/20), spielt es keine Rolle, dass die Abschreibung (AfA) infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme teilweise neutralisiert wurde. Dies rechtfertige weder eine lediglich anteilige Berücksichtigung des Veräußerungserlöses noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA. Wichtig: Auch gegen dieses Urteil wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, das Az. lautet 2 BvR 2161/20.