Lizenzschranke
Lizenzschranke Am 1.1.2018 trat § 4j EStG in Kraft. Nach dieser Vorschrift wird ggf. der Betriebsausgabenabzug für Lizenzzahlungen an ausländische Konzerngesellschaften untersagt, um Gewinnverlagerungen zu vermeiden. Allerdings sieht das Gesetz auch eine Ausnahmeregelung vor ('Nexus-Approach' der OECD). Beachten Sie: Zu § 4j EStG hat das BMF aktuell zwei Schreiben veröffentlicht: Anwendungsfragen zur Lizenzschranke (Az. IV C 2 – S 2144-g/20/10002 :007 st 070522) sowie Nicht-Nexus-konforme Präferenzregelungen in 2018 bis 2020 (Az. IV C 2 – S 2144-g/20/10002 :005 st 070622).
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