Corona
Corona Während die Pandemie seit fast zwei Jahren unser Leben bestimmt, denkt das BMF weiterhin in sehr kurzen Intervallen. Die im Schreiben vom 7.12.2021 (vgl. 'steuertip' 50/21) genannten Fristen für einige verfahrensrechtliche Steuererleichterungen werden per Schreiben vom 31.1.2022 (Az. IV A 3 – S 0336/20/10001 :047 st 050522) um weitere drei Monate verlängert (bis zum 30.6. bzw. 30.9.2022). Konkret geht es z. B. um Stundung und Anpassung von Vorauszahlungen.
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