Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht Den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und -verhandlungen am 1.1.2022 hat das BMF mit Schreiben vom 19.1.2022 (Az. IV B 2 – S 1301/21/10048 :001 st 040822) zusammengefasst. Beachten Sie: Einige der dort aufgeführten Abkommen werden nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. Soweit ungewiss ist, ob und wann ein DBA zugunsten des Steuerzahlers wirksam wird, erfolgt die Steuerfestsetzung vorläufig. Ob in diesen Fällen der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist individuell zwischen dem BMF und den Ländern zu entscheiden.