Corona
Corona Seit dem 14.1. können Soloselbständige ihren Antrag auf 'Neustarthilfe 2022' über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de für den Förderzeitraum Januar bis März stellen. Der Vorschuss beträgt max. 4.500 € für Soloselbständige sowie Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 € für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften. Zunächst ist die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar. Unser Tipp: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den ausführlichen Fragen-/Antwortenkatalog aktualisiert. Hier der Link zu den FAQ (Stand: 14.1.2022): https://t1p.de/neustart-2022.
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