Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen Zum Sonderausgabenabzug div. Beitragszahlungen (z. B. Renten- und Krankenversicherung) hatte das Bundesfinanzministerium mit Datum vom 24.5.2017 ein 58-seitiges Anwendungsschreiben ( st 220817) veröffentlicht. Mit Schreiben vom 16.12.2021 (Az. IV C 3 – S 2221/20/10012 :002 st 510921) ändert das BMF die Randziffern 88 und 89. Dort geht es um Beitragsrückerstattungen und Kostenerstattungen im Rahmen eines Bonusprogramms. Außerdem werden zu diesen beiden Punkten die Randziffern 89a und 89b neu eingefügt.
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