Familienrecht

Familienrecht Zum 1.1.2022 wird die sog. 'Düsseldorfer Tabelle' geändert ( st 511021). Sie ist Richtlinie und ein Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB und wird von sämtlichen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 €. Keine Änderungen gibt es dagegen bei der Anrechnung des Kindergeldes.