Homeoffice
Homeoffice Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins heimische Büro stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 8.12.2021 entschieden (Az. B 2 U 4/21 R). Die Richter folgten damit den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz, wonach das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme dient und deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert ist. Sobald der vollständige Wortlaut des Urteils veröffentlicht ist, werden wir es Ihnen als Service anbieten
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!