Corona II

Corona II In einem gleichlautenden Erlass vom 09.12.2021 ( st 500521) äußern sich die obersten Finanzbehörden der Länder zu Erleichterungen bei der Gewerbesteuer. Danach können betroffene Unternehmer statt bis zum 31.12.2021 nun bis zum 30.6.2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen stellen. Wird dem Antrag entsprochen, sind die Gemeinden hieran bei der Festsetzung der Vorauszahlungen gebunden. Beachten Sie: Etwaige Stundungs- und Erlassanträge sind im Regelfall an die zuständige Kommune zu richten.