Erste Tätigkeitsstätte und Sammelpunkt: Die Zuordnung

In 'steuertip' 26/19 berichteten wir über diesen Fall: Elektroinstallateur Anton Müller ist auf ständig wechselnden Baustellen tätig. Laut Arbeitsvertrag gilt: „Arbeitsort ist der Sitz des Betriebs sowie alle Baustellen des Arbeitgebers.“ An 177…