Korrektur

Korrektur In der Beilage zu 'steuertip' 34/21 (Mieterein- und -umbauten) hatten wir Folgendes (Check 6) geschrieben: „Die Abschreibung richtet sich nach der voraussichtlichen Mietdauer. Ist die voraussichtliche tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, so ist diese maßgebend.“ Dieser Hinweis ist leider überholt. Richtig muss es heißen: „Die Abschreibung richtet sich nach den Regeln für Gebäude.“ Die korrigierte Fassung haben wir bereits im Archiv auf unserer Homepage eingestellt. Alternativ können Sie diese auch hier direkt aufrufen ( st 460621).