Minijobs

Minijobs Meldungen zur Sozialversicherung gehören zu den wichtigen Aufgaben eines Arbeitgebers. Das gilt auch dann, wenn aus einem Minijob beim gleichen Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird. Die Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit wird in der Regel in allen Sozialversicherungszweigen versicherungspflichtig. Nach dem Wechsel sind somit Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung zu zahlen. Was Arbeitgeber hierbei beachten müssen, erläutert die Minijob-Zentrale in einem Blogbeitrag unter https://blog.minijob-zentrale.de/von-minijob-zu-vollzeit.