Baudenkmale

Baudenkmale Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 hat nicht nur zu erheblichen Schäden an historischer Bausubstanz geführt, sondern auch die ebenfalls betroffenen Denkmalschutzbehörden in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. Um Baumaßnahmen zur Beseitigung der Flutschäden zu beschleunigen, kann im Rahmen der steuerlichen Förderung gem. §§ 7i, 10f, 10g und 11b EStG auf die vorherige Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle verzichtet werden. Einzelheiten regelt ein aktuell veröffentlichtes Schreiben des BMF (Az. IV C 1 – S 2253/ 21/10002 :009 st 420721).