Auskunftspflicht

Auskunftspflicht Steuerzahler, die einen Betrieb eröffnen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats bestimmte Auskünfte erteilen. Dies muss – außer in Härtefällen – elektronisch geschehen. Je nachdem, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft handelt, gibt es unterschiedliche Fragebögen. Weitere Details enthält ein kürzlich veröffentlichtes Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Az. IV A 5 – O 1561/19/10003 :005 st 420621).