Lohnsteuer
Lohnsteuer Ab dem 1.10.2021 können Anträge und Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform abgegeben werden mussten, erstmalig auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Dies betrifft z. B. Anträge auf Steuerklassenwechsel und Lohnsteuer-Ermäßigung sowie Erklärungen zum dauernden Getrenntleben oder der Wiederaufnahme der ehelichen bzw. lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft. Wichtig: Falls Sie noch kein Benutzerkonto bei 'Mein ELSTER' haben, müssen Sie sich unter www.elster.de einmalig registrieren. Der Vorgang dauert ca. eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg.
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