Optionsmodell

Optionsmodell Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften haben künftig die Möglichkeit, sich ertragsteuerlich – ohne tatsächlichen Rechtsformwechsel – wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Die Option zur Körperschaftsbesteuerung kann erstmalig für nach dem 31.12.2021 beginnende Wirtschaftsjahre ausgeübt werden. Beachten Sie: Mit Schreiben vom 30.9.2021 ist diversen Verbänden der Entwurf eines BMF-Schreibens ( st 400521) zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) zugegangen, zu dem sie Stellung nehmen können.