Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit Grundsätzlich können steuerbegünstigte Zwecke auch im Ausland verwirklicht werden. Erforderlich ist nur, dass natürliche Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland gefördert werden oder dass die Tätigkeit neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen Deutschlands beitragen kann. In einer aktuellen Verfügung (Az. S 0170.1.1-3/7 St31 st 400621) erläutert das Bayerische Landesamt für Steuern die Voraussetzungen für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland.