Mietrecht
Mietrecht Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Einzelperson zum Verwalter bestellt und wandelt diese das Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft um, gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag – ohne Einholung von Alternativangeboten – grundsätzlich auf den übernehmenden Rechtsträger über. Wie der BGH in einem aktuellen Urteil (Az. V ZR 201/20 st 391121) u. a. ausführt, haben die Eigentümer ein Interesse daran, dass die Verwaltung durchgängig gewährleistet ist und die Gemeinschaft nicht verwalterlos wird.
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