Corona

Corona Um negative Folgen bei der Besteuerung von Grenzpendlern zu vermeiden, hat Deutschland mit seinen Nachbarstaaten entsprechende Vereinbarungen getroffen. Klargestellt wird u. a., dass Arbeitstage, die nur aufgrund der Pandemie zu Hause verbracht werden, als in dem Vertragsstaat erbracht gelten, in dem sie regulär ausgeübt worden wären. In zwei kürzlich veröffentlichten Schreiben macht das BMF darauf aufmerksam, dass die Vereinbarungen mit Luxemburg (Az. IV B 3 – S 1301-LUX /19/10007 :003 st 390821) und den Niederlanden (Az. IV B 3 – S 1301-NDL /20/10004 :001 st 390921) bis zum 31.12 2021 verlängert worden sind.