Corona
Corona Auch mit der Schweiz gibt es eine sog. Konsultationsvereinbarung, wie Löhne und staatliche Unterstützungsleistungen an Arbeitnehmer während der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie steuerlich zu behandeln sind. So wie in den Vereinbarungen mit anderen Nachbarstaaten wird u. a. klargestellt, dass Arbeitstage, die nur aufgrund der aktuellen Situation zu Hause verbracht werden, als in dem Vertragsstaat erbracht gelten, in dem sie regulär ausgeübt worden wären. Wichtig: Laut einem aktuellen Schreiben des BMF (Az. IV B 2 – S 1301-CHE/07/10015-16 st 370621) gelten die Vereinbarungen nun bis zum 31.12.2021.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!