Corona

Corona Auch mit der Schweiz gibt es eine sog. Konsultationsvereinbarung, wie Löhne und staatliche Unterstützungsleistungen an Arbeitnehmer während der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie steuerlich zu behandeln sind. So wie in den Vereinbarungen mit anderen Nachbarstaaten wird u. a. klargestellt, dass Arbeitstage, die nur aufgrund der aktuellen Situation zu Hause verbracht werden, als in dem Vertragsstaat erbracht gelten, in dem sie regulär ausgeübt worden wären. Wichtig: Laut einem aktuellen Schreiben des BMF (Az. IV B 2 – S 1301-CHE/07/10015-16 st 370621) gelten die Vereinbarungen nun bis zum 31.12.2021.