Gewerbesteuer

Gewerbesteuer Nach einem aktuell veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 9 K 2274/19 st 340521) kann eine GmbH die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nicht in Anspruch nehmen, falls sie Wohnungen vermietet, deren Mieter im Rahmen eines einheitlichen Konzepts (Seniorenresidenz) Dienstleistungsverträge mit einer Schwestergesellschaft abschließen. Im konkreten Fall hatten die Bewohner Dienstleistungsverträge über die Reinigung der Wohnungen, Wäscheservice, Hausmeisterdienst und Verpflegung mit einer GmbH & Co. KG abgeschlossen, deren Gesellschafterbestand mit dem der GmbH identisch ist. Beachten Sie: Die Revision ist beim BFH unter dem Az. III R 26/21 anhängig.