Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren hat das Bundesfinanzministerium ein neues, 54 Seiten umfassendes Anwendungsschreiben veröffentlicht (Az. IV C 5 – S 2333/19/10008 :017 st 340421). Zur besseren Orientierung sind die Änderungen gegenüber dem BMF-Schreiben vom 6.12.2017 (vgl. 'steuertip' 01/18) durch Fettdruck hervorgehoben. Wichtig: Die aktuelle Verwaltungsanweisung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.