Abgabenordnung

Abgabenordnung Mit Schreiben vom 6.8.2021 (Az. IV C 4 -O 1000/19/10474 :004 st 321021) weist das Bundesfinanzministerium auf wichtige Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) hin. Diese betreffen alle den Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts in den §§ 51 bis 69 AO. Die Finanzverwaltung reagiert damit auf die zahlreichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 (vgl. Beilage zu 'steuertip' 02/21). So wurde z. B. die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Aktivitäten von 35.000 € auf 45.000 € (Einnahmen) ab dem Veranlagungszeitraum 2020 angehoben. Die Änderungen im AEAO sind mit sofortiger Wirkung in allen offenen Fällen anzuwenden.