Pfändungen

Pfändungen Turnusmäßig werden die Freigrenzen für Arbeitseinkommen (§ 850c der Zivilprozessordnung) alle zwei Jahre an die Änderung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer angepasst. Dies war mit Wirkung ab dem 1.7.2021 wieder der Fall. Unser Service: Die vollständige Tabelle der Pfändungsfreigrenzen, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht hat, ist abrufbar unter st 270821.