Corona
Corona Zur Besteuerung von Grenzpendlern hatte Deutschland in 2020 mit verschiedenen Nachbarstaaten sog. Konsultationsvereinbarungen abgeschlossen. Diese sehen u. a. vor, dass die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der COVID-19 Pandemie von zu Hause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in den Betrieben behandelt werden. Beachten Sie: In den vergangenen Tagen hat das Bundesfinanzministerium bekanntgegeben, die Regelungen mit vier Staaten seien bis zum 30.9.2021 verlängert worden. Die entsprechenden Verwaltungsanweisungen betreffen Belgien ( st 260521) Österreich ( st 260621) Frankreich ( st 260721) und die Schweiz ( st 260821).
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