Investitionsabzugsbetrag
Investitionsabzugsbetrag Wegen der coronabedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten war der Gesetzgeber Unternehmen schon entgegengekommen und hat die Investitionsfrist für IAB, die für das Jahr 2017 gebildet worden sind, von drei auf vier Jahre verlängert (s. Beilage zu 'steuertip' 28/20). Für die Anschaffung/Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter bliebe somit noch Zeit bis zum 31.12.2021. Im aktuellen 'Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes' ist vorgesehen, diese Frist um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 31.12.2022, zu verlängern. Dieser Stichtag soll zudem für IAB gelten, die für 2018 gebildet worden sind.
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