Spendenrecht

Spendenrecht Gemeinnützige Musikvereine, die nicht nur untergeordnet ausbilden, dürfen auch für gezahlte Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen ausstellen. Das hat das Finanzgericht Köln in einem soeben veröffentlichten Urteil (Az. 10 K 1622/18 st 211021) entschieden. Das Finanzamt hatte dies zuvor mit der Begründung abgelehnt, die Vereinstätigkeit diene auch der Freizeitgestaltung der Mitglieder. Beachten Sie: Das unterlegene Finanzamt hat die zugelassene Revision eingelegt, die unter dem Az. X R 7/21 beim BFH anhängig ist.