Corona I
Corona I Ergänzende Härtefallhilfen gibt es für Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind und bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen (z. B. die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe). Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen (kein Rechtsanspruch), wer eine Härtefallhilfe erhält. Insgesamt stehen hierfür in diesem Jahr 1,5 Mrd. € bereit. Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie unter www.haertefallhilfen.de.
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