Lohnsteuer
Lohnsteuer Zur Bewertung unentgeltlicher oder verbilligter Flüge, die Luftfahrtunternehmen ihren Mitarbeitern gewähren, äußern sich die obersten Finanzbehörden der Länder in gleichlautenden Erlassen vom 12.5.2021 ( st 200621). Die Ausführungen betreffen vor allem die Fälle, in denen statt des Rabattfreibetrags (§ 8 Abs. 3 EStG) die Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG gewählt wird, d. h., die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort herangezogen werden. Beachten Sie: Die aktuelle Verwaltungsanweisung gilt für die Jahre 2022 bis 2024 und ersetzt die vorherige Fassung vom 16.10.2018.
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