Elektronische Kassen

Elektronische Kassen In der vergangenen Woche ('steuertip' 16/21) berichteten wir über die Antworten der Länderfinanzministerien auf unsere Anfrage zu den weiterhin bestehenden Problemen bei der Nachrüstung mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Zwischenzeitlich hat sich auch Sachsen-Anhalt positioniert. Hier gilt gleichermaßen, dass Unternehmen im Einzelfall bei ihrem zuständigen Finanzamt eine weitere Fristverlängerung nach § 148 AO beantragen können. Welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind, können Sie dem Antwortschreiben ( st 170621) entnehmen.