Corona I

Corona I Zur Besteuerung von Grenzpendlern hatte Deutschland in 2020 mit verschiedenen Nachbarstaaten sog. Konsultationsvereinbarungen abgeschlossen. Diese sehen u. a. vor, dass die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der COVID-19 Pandemie von zu Hause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in den Betrieben behandelt werden. Beachten Sie: Mit Schreiben vom 16.3. bzw. 23.3.2021 gibt das Bundesfinanzministerium bekannt, die Regelungen mit drei Staaten seien bis zum 30.6.2021 verlängert worden. Die entsprechenden Verwaltungsanweisungen betreffen Belgien ( st 130921) Frankreich ( st 131021) und die Niederlande ( st 131121).