Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen Wie das FG Köln in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az. 3 K 1858/18 st 130721) entschied, können Kosten der Unterbringung in einer Pflege-WG steuermindernd geltend gemacht werden. Das Finanzamt hatte das mit der Begründung abgelehnt, der Steuerzahler sei nicht in einem Heim, sondern in einer Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen i. S. d. § 24 Wohn- und Teilhabegesetz NRW untergebracht. Nach Auffassung der Richter besteht aber kein Unterschied zwischen den verschiedenen, vom Gesetzgeber gleichermaßen anerkannten Formen der Unterbringung pflegebedürftiger Menschen. Beachten Sie: Das unterlegene Finanzamt hat die zugelassene Revision eingelegt. Das Az. beim BFH lautet VI R 40/20.