Corona

Corona Laut einem aktuell veröffentlichten Schreiben des Bundesfinanzministeriums ( Az. IV A 3 – S 0336/ 2010001 :37 st 120921) ist die Möglichkeit vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis zum 30.6.2021 verlängert worden. Seit dem Frühjahr 2020 können Betriebe, die von der Pandemie betroffen sind, in einem vereinfachten Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen, ohne dass darauf Zinsen oder Säumniszuschläge erhoben werden. Ursprünglich sollte die Erleichterung nur bis zum 31.3.2021 gelten.