Wechselseitiger Verkauf wertloser Aktien: Das Machtwort

Dem BFH zufolge (vgl. 'steuertip' 01/18) führt der Ausfall von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG), bei denen die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Vermögens vereinbart worden…