Corona II

Corona II Am 5.3.2021 hat der Bundesrat das 'Dritte Corona-Steuerhilfegesetz' verabschiedet ( st 100521). Folgende Maßnahmen stehen im Mittelpunkt: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Getränke sind weiterhin ausgenommen) gilt bis zum 31.12.2022 Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wird im Mai ein Kinderbonus von 150 € gewährt Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf 10 Mio. € bzw. 20 Mio. € (Zusammenveranlagung) angehoben.