Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht Aktuell liegt die Übersicht der Verfahren vor, die voraussichtlich in diesem Jahr entschieden werden ( st 100621). Darunter sind einige steuerrechtliche Streitfälle (die auch schon für 2020 auf der Agenda standen), z. B. zur Höhe des Zinssatzes von 0,5 % monatlich für Verzinsungszeiträume nach dem 31.12.2009 bzw. nach dem 31.12.2011 (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (Az. 2 BvL 8/13). Das seit sieben Jahren anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags (Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen, Az. 2 BvL 6/14) finden wir dort leider nicht. Aus unserer Sicht ein Unding, die Steuerzahler so lange schmoren zu lassen.
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