Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht Den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und -verhandlungen am 1.1.2021 hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 18.2.2021 (Az. IV B 2 – S 1301/07/10017-11 st 090621) zusammengefasst. Beachten Sie: Einige der dort aufgeführten Abkommen werden nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. Soweit ungewiss ist, ob und wann ein DBA zugunsten des Steuerzahlers wirksam wird, soll die Steuerfestsetzung vorläufig erfolgen.