Goldgeschäfte
Goldgeschäfte Laut BFH stellt der Gewinn aus der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden (z. B. 'Gold Bullion Securities'), keine Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, wenn die Emittentin verpflichtet ist, das Kapital nahezu vollständig zum Erwerb von Gold einzusetzen. Gleiches gilt, wenn der Inhaber bei der Kündigung der Schuldverschreibungen statt der Lieferung des verbrieften Goldes die Auszahlung des Erlöses aus dem Verkauf des für ihn hinterlegten Goldes verlangen kann (vgl. 'steuertip' 43/20). Beachten Sie: Mit Schreiben vom 19.2.2021 (Az. IV C 1 – S 2252/19/10003 :007 st 090521) folgt das BMF der neuen Rechtsprechung.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!