Goldgeschäfte

Goldgeschäfte Laut BFH stellt der Gewinn aus der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden (z. B. 'Gold Bullion Securities'), keine Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, wenn die Emittentin verpflichtet ist, das Kapital nahezu vollständig zum Erwerb von Gold einzusetzen. Gleiches gilt, wenn der Inhaber bei der Kündigung der Schuldverschreibungen statt der Lieferung des verbrieften Goldes die Auszahlung des Erlöses aus dem Verkauf des für ihn hinterlegten Goldes verlangen kann (vgl. 'steuertip' 43/20). Beachten Sie: Mit Schreiben vom 19.2.2021 (Az. IV C 1 – S 2252/19/10003 :007 st 090521) folgt das BMF der neuen Rechtsprechung.