Corona
Corona Hinsichtlich der von uns in 'steuertip' 07/21 angekündigten steuerlichen Erleichterung für ehrenamtliche Mitarbeiter in den Impfzentren liegt nun eine Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vor ( st 081921). Nach einer Abstimmung zwischen Bund und Ländern gilt: Wer direkt an der Impfung beteiligt ist – also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst – profitiert von der Übungsleiterpauschale. Diese lag 2020 bei 2.400 €, ab 2021 wurde sie auf 3.000 € erhöht. Wer sich in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren engagiert, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2020 betrug sie bis zu 720 €, seit 2021 sind bis zu 840 € steuerfrei.
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