Baukindergeld
Baukindergeld Wer noch in den Genuss der staatlichen Förderung kommen möchte, muss sich beeilen. Voraussetzung ist, bis zum 31.3.2021 wird die Baugenehmigung vorgelegt bzw. der Kaufvertrag abgeschlossen. Des Weiteren gilt: Ab dem Tag des Einzugs haben die Anspruchsberechtigten sechs Monate Zeit, den Antrag bei der KfW zu stellen. Letzter Termin hierfür ist dann der 31.12.2023. Zusatztipp: Weitere wichtige Informationen zum Baukindergeld finden Sie in der Beilage zu 'steuertip' 42/20.
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