Ehegattenarbeitsvertrag: Vorsicht bei Wertguthabenvereinbarung

Zur Flexibilisierung der Berufswelt können Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter sog. Wertguthaben vereinbaren. Im Kern geht es darum, künftig fällig werdenden Arbeitslohn auf ein Wertguthabenkonto einzubezahlen, um ihn später im Zusammenhang mit einer…