Corona III

Corona III Sofern Arbeitgeber von Minijobbern wegen der Pandemie ihr Unternehmen schließen mussten und nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, können sie bei der Minijob-Zentrale einen Antrag auf Zahlungsaufschub bzw. Stundung der Beiträge stellen. Die Stundung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags für die Beschäftigungsmonate bis Februar 2021 erfolgt in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband mittels eines einheitlich gestalteten Antragsformulars. Den entsprechenden Antrag sowie weitere Informationen finden Minijob-Arbeitgeber unter https://blog.minijob-zentrale.de/corona-stundung.