Corona II

Corona II In einem gleichlautenden Erlass vom 25.1.2021 ( st 050621) äußern sich die obersten Finanzbehörden der Länder zu Erleichterungen bei der Gewerbesteuer. Danach können betroffene Unternehmer bis zum 31.12.2021 bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags stellen. Wird dem Antrag entsprochen, sind die Gemeinden hieran bei der Festsetzung der Vorauszahlungen gebunden. Beachten Sie: Etwaige Stundungs- und Erlassanträge sind im Regelfall an die zuständige Kommune zu richten.