Corona II
Corona II In einem gleichlautenden Erlass vom 25.1.2021 ( st 050621) äußern sich die obersten Finanzbehörden der Länder zu Erleichterungen bei der Gewerbesteuer. Danach können betroffene Unternehmer bis zum 31.12.2021 bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags stellen. Wird dem Antrag entsprochen, sind die Gemeinden hieran bei der Festsetzung der Vorauszahlungen gebunden. Beachten Sie: Etwaige Stundungs- und Erlassanträge sind im Regelfall an die zuständige Kommune zu richten.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!